Frage des Monats vom Mai 2014
? Kann der Apotheker mein Epilepsiemedikament einfach so durch ein Generika ersetzen?
Bernhard Brunst Bernhard Brunst
Epilepsiefachberater

Nein, das kann er nicht und man sollte beim Arzt auch immer darauf achten, dass er auf dem Rezept das Aut-idem Kreuz kennzeichnet.

Nach langem Hin und Her haben sich der Deutsche Apotheker-Verband (DAV) und der GKV Spitzenverband am 7.1.2014 auf eine Substitutionsausschluss-Liste (Aut- idem-Liste) verständigt. In diese Liste sollen Arzneimittel aufgenommen werden, bei denen grundsätzlich nicht substituiert, also ausgetauscht, werden soll. Die ersten beiden Wirkstoffe, für die der Substitutionsausschluss gelten wird, stehen auch schon fest. Ab 1.4.2014 werden Medikamente mit den Wirkstoffen Phenytoin und Ciclosporin genau so ausgegeben, wie der Arzt sie verordnet hat. Der Apotheker ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verpflichtet, gegen entsprechende Rabattmedi- kamente auszutauschen.

(Quelle: epiKurier 1/2014)

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