Frage des Monats vom Juni 2012
? Kinder und Jugendliche mit Epilepsien haben unter Umständen einen besonderen Betreuungsbedarf im Kindergarten oder in der Schule. Ein Integrationshelfer bzw Schulbegleiter könnte hier unterstützend eingreifen.

Was verstehen wir unter einem Integrationshelfer / Schulbegleiter und wo kann ich diese Hilfe beantragen?

Epilepsieberater Bernhard Brunst:
Bernhard Brunst Die Integrationshilfe ist eine pädagogische Massnahme, die den Mehrbedarf an Betreuung und Begleitung eines Kindes im Kindergarten oder der Schule ausgleichen und gleichzeitig die individuellen Kompetenzen des Kindes unterstützen und stärken soll.
Die Integrationshelfer haben dabei den Auftrag, die Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Betreuungsbedarf während der Schulzeit zu unterstützen und zu begleiten sowie den Unterricht sicherstellende Hilfestellungen und Tätigkeiten zu übernehmen.

Dies geschieht z.B. durch Unterstützung bei der Eingewöhnung in Gruppen und Klassen, der Begleitung und Orientierung auf dem Schulweg, Schul-gelände, Schulhaus und Klassenzimmer und Beaufsichtigung während der Unter-richtszeiten, der Beaufsichtigung wegen möglicher Anfälle und Minimierung von Verletzungsrisiken durch die Anfälle, ggf. der Betreuung nach einem Anfall, der Förderung krankheitsangepasster Selbständigkeit, der Begleitung bei Schulfahrten, Klassenausflügen und zum Schwimmunterricht sowie gegebenenfalls pflegerische Hilfen.

Eine Integrationshilfe ist eine individuell gestaltete Maßnahme, je nach Art und Umfang der notwendigen Unterstützung. Die Eltern müssen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag stellen und die Schule oder der Kindergarten muss begründen, warum sie mit ihrer Personalausstattung die Integration des Kindes nicht ohne zusätzliche Hilfe leisten kann. Der Schularzt nimmt zu dem Antrag Stellung. Die Kosten werden in der Regel über die Eingliederungshilfe (Sozialamt) über-nommen, in manchen Fällen auch vom Jugendamt. Die Qualifikation der Integrationshelfer ist in der Regel nicht vorgeschrieben, es kann sich dabei z.B. um FSJ´ler, Studenten, Praktikanten oder Honorarkräfte handeln. Wichtig ist, dass sie gut über die Erkrankung informiert und in entsprechende Hilfe-massnahmen eingewiesen sind und die übertragenen Aufgaben erfüllen können.

Weitere Informationen: Ingrid Coban, Anne Hauser, Soziale Hilfen für epilepsieerkrankte Kinder, Jugendliche und deren Eltern, Stiftung Michael 2011, Schriften über Epilepsie Band II.

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