Frage des Monats vom Juni 2017
? Frau G. möchte ihre Tochter, die an Epilepsie erkrankt ist, in der Kindertagesstätte anmelden. Sie fragt: Ist das möglich und was muss sie dabei beachten?
Bernhard Brunst Bernhard Brunst
Epilepsie-Fachberater
Sprecher NEA Hessen

Eine Epilepsie spricht nicht gegen den Besuch einer Kindertagesstätte. Wie alle Kinder haben auch Kinder mit einer Epilepsie einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Gemäß § 4 Abs. 3 SGB IX sind Leistungen für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder so zu planen und zu gestalten, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. Es sollte jedoch frühzeitig abgeklärt werden, ob bei dem Kind, das an einer Epilepsie erkrankt ist, gesund- heitliche oder seelische Einschränkungen vorliegen. Nur dann können auch individuelle Fördermaßnahmen eingeleitet und adäquate Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich das Kind optimal entwickeln kann.

Quelle: Einfälle Nr. 141 „Epilepsie in Kindergarten und Schule“ , die Zeitschrift
der Deutschen Epilepsievereinigung e.V.
Archiv

  zurück zur Seite Impressum Datenschutz