Frage des Monats vom August 2015
? Herr B. hat Epilepsie und ist noch nicht anfallsfrei. Er möchte an einer deutschen Hochschule ein Studium beginnen und möchte wissen, mit welchen Nachteilsaus- gleichen er von Seiten der Hochschule rechnen kann.
Bernhard Brunst Epilepsiefachberater Bernhard Brunst
Epilepsiefachberater

Menschen mit Epilepsien können grundsätzlich alle Fachrichtungen studieren, die an den Hochschulen angeboten werden. Von Seiten der Hochschule darf es keine Ein- schränkungen bei der freien Studienwahl geben. Allerdings sollte man berück- sichtigen, welche Berufschancen man mit dem gewählten Studienfach später hat. Art und Häufigkeit der epileptischen Anfälle können diese unter Umständen beein- trächtigen. Zum Beispiel kann es nach einem Medizinstudium Probleme mit der Approbation geben. Um Studierenden mit Epilepsie das Studium zu erleichtern, gibt es den gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Diese Nachteils- ausgleiche können sowohl für die Organisation und Durchführung des Studiums beantragt werden, als auch bei Prüfungen und Leistungsnachweisen.

Schwierigkeiten, die aufgrund der Epilepsie auftreten könnten, können vermieden werden, wenn Studierende von Anfang an besser über das Thema "Nachteilsaus- gleiche" informiert wären. Deshalb empfehle ich den angehenden Studenten möglichst frühzeitig Kontakt zu den Behindertenbeauftragten und Beratungsstellen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen der Hochschulen oder Studentenwerke aufzunehmen. Hier gibt es neben allgemeinen Informationen zum Thema Nachteilsausgleich bei Bedarf Beratung zu Art und Umfang der individuell notwendigen Prüfungs- und Studiengangmodifikationen und zum Beantragungsverfahren. Weitere Informationen erhalten sie in den Epilepsie - Beratungsstellen, den Studentenwerken (www.studentenwerke.de) oder bei der Deutschen Epilepsievereinigung (www.epilepsie.sh).

"Mach das, wozu du Lust hast und was du dir zutraust. Lass dich nicht aufhalten. Und wenn du deine Rechte kennst, wenn du weißt, was dir zusteht – zum Beispiel Nachteilsausgleiche – dann kämpfe dafür, bis du dein Recht bekommen hast. Lass dich nicht von irgendwelchen Leuten, die sich nicht auskennen, abschrecken."

Eva S. 22 Jah

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