Diakonie
Zustiftungen
Falls Sie eine größere Zuwendung an die EpilepSIE-Stiftung erwägen, kann eine Zustiftung für Sie interessant sein. ZustiftungMit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungsvermögen und sorgen so dafür, dass Ihre Zuwendung langfristig Gutes tut. Denn Jahr für Jahr ermöglichen die Erträge aus dem Stiftungsvermögen, dass Menschen mit Epilepsien die für sie kostenfreie Beratung und weitere Hilfen in Anspruch nehmen können. Das Stiftungsvermögen selbst ist laut Stiftungsordnung auf Dauer zu erhalten.

Zustiftungen können in Form von Barvermögen, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Wertgegenständen getätigt werden. Man kann sie zu Lebzeiten oder testamentarisch verfügen.


Spenden- und Zustiftungskonto
der EpilepSIE-Stiftung der Diakonie in Hessen:

Evangelische Bank eG
IBAN: DE56 5206 0410 1304 1214 14
BIC: GENODEF1EK1

Wenn wir Ihre Zuwendung als Zustiftung verstehen dürfen, vermerken Sie dies bitte im Verwendungszweck. Seitens der Stiftung ordnen wir Zuwendungen, die ohne Vermerk eingehen, ab 1000 Euro als Zustiftung ein. Gerade in der Aufbauphase der Stiftung sind wir für Zustiftungen besonders dankbar.

Für Zustiftungen gelten umfangreiche steuerliche Abzugsmöglichkeiten, über die wir Sie gerne informieren. Selbstverständlich erhalten Sie unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung. Bitte tragen Sie dafür Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger ein. Die EpilepSIE-Stiftung dient gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.

Falls Sie Fragen zur Stiftung oder zur Epilepsie-Beratung haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung – telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch.

EpilepSIE-Stiftung der
Diakonie in Hessen

Diakonisches Werk Hochtaunus
Heuchelheimer Straße 20
61348 Bad Homburg

Telefon: 06172 - 59766-0

Ihre AnsprechpartnerinStefanie LimbergStefanie Limberg
Stiftungsbeirätin
stefanie.limberg@diakonie-htk.de








Die Spende